Bestattungsvorsorge

Wie wollen Sie einmal bestattet werden? Im Sarg oder in der Urne? Auf einem bestimmten Friedhof, in einem Waldgebiet oder auch auf See? Kennen Ihre Angehörigen diese Wünsche?

Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu den Möglichkeiten eines Bestattungsvorsorgevertrags. Dieser enthält Ihre Verfügungen im Detail fest: von der Wahl der Beisetzungsform, über die Abläufe der Feierlichkeiten bis hin zur Grabstätte auf dem Friedhof.



Gleichzeitig bieten wir Ihnen auch die Gelegenheit, diese Entscheidungen finanziell abzusichern. Wir kalkulieren auf Basis Ihrer niedergelegten Wünsche seriös und transparent die zu erwartenden Kosten. Den errechneten Betrag können Sie auf einem Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anlegen.

Von diesem Konto werden dann in Zukunft alle Positionen beglichen, die Sie zuvor bestimmt haben. Auf einem solchen Treuhandkonto ist das Geld als sogenanntes Schonvermögen geschützt.

Und falls sich während der Vertragslaufzeit Änderungen Ihrer Wünsche ergeben, lässt sich der Vertrag jederzeit unproblematisch anpassen!

Verfügungen und Vollmachten

Was ist, wenn Sie entweder nicht mehr selbst entscheiden oder Ihre Entscheidungen ausdrücken können – vielleicht im Krankheitsfall oder als Folge eines Unfalls?

Für diese Situationen können Sie Vorsorge treffen und Ihre persönlichen Wünsche verbindlich festlegen. Damit geben Sie unter anderem behandelnden Medizinern eine klare Handlungsanweisung, aber ebenso entlasten Sie Ihre Angehörigen von unter Umständen schweren Entscheidungen.

Eine Patientenverfügung sollte am sinnvollsten in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt verfasst werden. Mit diesem Dokument legen Sie fest, welche Behandlungen, Therapien und unter Umständen lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen wollen – und welche nicht. Die Patientenverfügung ist bindend.

Ergänzend können Sie eine sogenannte Generalvollmacht verfassen.

Damit benennen Sie einen Menschen, der an Ihrer Stelle Entscheidungen – auch in finanzieller Hinsicht – treffen soll.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Generalvollmacht über den Tod hinaus wirksam werden zu lassen.