Wie wollen Sie einmal bestattet werden? Im Sarg oder in der Urne? Auf einem bestimmten Friedhof, in einem Waldgebiet oder auch auf See? Kennen Ihre Angehörigen diese Wünsche?
Von diesem Konto werden dann in Zukunft alle Positionen beglichen, die Sie zuvor bestimmt haben. Auf einem solchen Treuhandkonto ist das Geld als sogenanntes Schonvermögen geschützt.
Und falls sich während der Vertragslaufzeit Änderungen Ihrer Wünsche ergeben, lässt sich der Vertrag jederzeit unproblematisch anpassen!
Was ist, wenn Sie entweder nicht mehr selbst entscheiden oder Ihre Entscheidungen ausdrücken können – vielleicht im Krankheitsfall oder als Folge eines Unfalls?
Damit benennen Sie einen Menschen, der an Ihrer Stelle Entscheidungen – auch in finanzieller Hinsicht – treffen soll.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Generalvollmacht über den Tod hinaus wirksam werden zu lassen.